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Sonntag, 05.02.2012

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

  • Mitglieder mit Tarifbindung (MT)
  • Die Mitgliedschaft setzt voraus, daß das Unternehmen durch eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen geprägt ist:
  • Klassische Dienstleistungen, wie beispielsweise Technische Überwachung, Umweltschutz, Zertifizierung, Arbeitsmedizin, Gen- und Biotechnik, Schulung und Weiterbildung (Akademie),
  • Besondere Dienstleistungen, beispielsweise Dienste höherer Art, bei Gruppen von Ingenieurbüros, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern, Ärzten, Architekten und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistun­gen,
  • Ver- und Entsorgung, Gebäudereinigung und Facilitymanagement
  • Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen,
  • Bildung, Wissenschaft und Forschung,
  • Kunst und Kultur, Dienstleistungen in Theater- und Filmwirtschaft, Industrielle Dienste und Produktion,
  • Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung,
  • Postdienste, Speditionen und Logistik,
  • Verkehr,
  • Sicherheitsdienste, Bewachung, Wartung und Instandhaltung
  • Tarifverträge werden von ar.di nur für Bereiche abgeschlossen, in denen nicht bereits Tarifverträge zwischen anderen Tarifvertragsparteien bestehen. Darüber hinaus strebt ar.di die Kooperation mit anderen tarifschließenden Arbeitgeberverbänden an.

    .    Mitglieder ohne Tarifbindung (OT)
Die Mitglieder ohne Tarifbindung (OT) werden von den Verbandstarifverträgen nicht erfaßt. Sie nehmen am Tarifgeschehen des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungs-unternehmen (ar.di) e.V. nicht teil.
Der Verband bietet den OT-Mitgliedern folgende Dienstleistungen:

  • Beratung in für die Unternehmens-/Betriebspraxis wesentlichen sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Information über wesentliche arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheiten in der Betriebspraxis
  • Unterrichtung über die fortlaufende höchstrichterliche Rechtsprechung
  •  Information der Mitglieder über die sozialpolitische Entwicklung in Europa
  • Hilfestellung bei der Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen, insbesondere bei
    • Betriebsänderungen und Umstrukturierungen
    • Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung
    • allen arbeits- und sozialpolitischen Angelegenheiten
  • Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern

Somit können Mitglieder mit und ohne Tarifbindung unter dem Dach des Verbandes jederzeit Wissen und Erfahrungen abrufen.

Aktuelles

Montag, 05.09.2011 15:08

Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in Form einer Spannenklausel

BAG, Urteil vom 23.03.2011 – 4 AZR 366/09 –Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Das Feststellungsinteresse einer...

Freitag, 02.09.2011 11:44

Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung

BAG, Urteil vom 28.06.2011 – 3 AZN 146/11Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Rechtsfrage ist von grundsätzlicher...

Freitag, 02.09.2011 11:36

Kündigung bei Personalgestellung, Anhörung des Betriebsrat

BAG, Urteil vom 09.06.2011 – 6 AZR 132/10 - Amtlicher Leitsatz:Wird ein Arbeitnehmer eines öffentlichen Arbeitgebers...

Freitag, 02.09.2011 11:33

Beauftragter für den Datenschutz, Widerruf der Bestellung, Teilkündigung

BAG, Urteil vom 23.03.2011 – 10 AZR 262/09Nichtamtliche Orientierungsssätze:1. Ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB...