Arbeitgeberverband
Dienstleistungsunternehmen e.V.
Infodienst zur Übersicht
19. September 2008 Gesetze

Gesetzliche Mindestlöhne

So müssten repräsentative Tarifverträge auch in Zukunft Vorrang vor einem staatlich bestimmten Mindestlohn haben, heißt es in der Empfehlung der Ausschüsse für die Bundesratssitzung am 16.09.2008.

Im Juli hatte die Bundesregierung beschlossen, das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz so zu ändern, dass Mindestlöhne in mehr Branchen als bisher möglich sind. Das Entsendegesetz greift dabei die Branchen in denen die tarifvertraglichen gebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer dieses Wirtschaftszweigs beschäftigen. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz umfasst. Dagegen die Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt oder weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer tarifgebunden beschäftigt sind. Ziel der Neufassungen ist die Eindämmung von Lohndumping und unfairer Billigkonkurrenz.

Derzeit gibt es Lohnuntergrenzen für Beschäftigte am Bau, Gebäudereiniger und Briefdienstleister. Acht weitere Branchen, darunter die Zeitarbeit, haben bereits Interesse an der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes nach dem Entsendegesetz bekundet. Ministerpräsident Ottinger lehnt vor allem Mindestlöhne in der Zeitbranche ab. „Der Bundestag wir nie marktgerechtere Löhne festlegen können, als Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften es können", sagte er.


© 2008 Arbeitgeberverband Dienstleistungen (ar.di) e.V.