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6. August 2008 Tarifpolitik

Unterschiedliche Gesellschaften und Berufssparten im Lufthansa-Konzern – ständig neu drohende Streiks

I. Aktuelle Tarifsituation

Die Gewerkschaft ver.di hat den letzten Tarifabschluss für die rund 50.000 Beschäftigten des Bodenpersonals der Lufthansa (Tariferhöhung: 5,1 % ab 01.07.2008 und 2,3 % ab 01.07.2009, Laufdauer bis Ende Februar 2010) unter den Vorbehalt der Zustimmung der Gewerkschaft „Unabhängige Flugbegleiter- Organisation“ – Ufo – gestellt. Die Gewerkschaft Ufo hat bereits signalisiert, das Verhandlungsergebnis abzulehnen. Diese Gewerkschaft verlangt nach Ablauf der Friedenspflicht wegen der bis zum 31.12.2008 noch laufenden Tarifverträge – abgeschlossen zwischen Lufthansa und Ufo - eine Tariferhöhung von 15 %. Das Verhandlungsergebnis, das Lufthansa und ver.di für die Bodenbeschäftigten am 05.07.08 erzielt haben, ist also noch nicht unter Dach und Fach.

Im Einzelnen:

  1. Die Gewerkschaft Ufo ist eine gewerkschaftliche Organisation der Flugbegleiter, die sich eigenständig bei der Lufthansa gebildet hat. Sie wird von der Rechtsprechung als tariffähig angesehen. Flugbegleiter sind zum Teil in der Ufo und zum Teil in der Gewerkschaft ver.di oder einer anderen Gewerkschaft oder gar nicht organisiert.

  2. Außerdem besteht eine „Vereinigung Boden“, die sich im Jahre 2005 gebildet und seitdem rund 1000 Mitglieder gewonnen hat. Diese Vereinigung will eigenständige Tarifpolitik - unter anderem auch gegen ver.di – betreiben und Tarifabschlüsse herbeiführen.

  3. Im Übrigen denken in zwischen auch noch die Mechaniker im Flugbereich über die Abspaltung von ver.di nach.

  4. Innerhalb des Lufthansa- Konzerns gibt es darüber hinaus noch weitere Tarifverträge für die Tochtergesellschaften der Lufthansa. Die Piloten der Tochtergesellschaften Cityline und Eurowings haben andere Tarifverträge als die Piloten, die unmittelbar als Angestellte der Lufthansa arbeiten.

    Die Piloten der Fluggesellschaften Cityline und Eurowings haben zurzeit eine im Vergleich zu den Piloten der Lufthansa erheblich geringere tarifliche Vergütung. Die in der Vereinigung Cockpit (VC) organisierten Piloten der Tochtergesellschaften planen bereits den nächsten Arbeitskampf. Sie kämpfen für höhere Gehälter bei Cityline und Eurowings und fordern nebenbei noch einen eigenen Betriebsrat im Konzern. Ein dreistündiger Warnstreik, der für die zweite Juli-Woche ausgerufen ist, soll dem Anliegen Gehör verschaffen.

II. Auswirkung der Vielzahl von Tarifverträgen

Zurzeit besteht eine Vielzahl von Gewerkschaften in Unternehmen (Gewerkschaftspluralität).

Die Fluggäste der Lufthansa und deren Tochtergesellschaften müssen sich auf weitere Streiks einrichten. Auch ist der Tarifabschluss Lufthansa/ ver.di für die Bodenbeschäftigten noch offen. Eine von ver.di eingeleitete Urabstimmung wird Aufschluss geben.

Der Blick auf die Lufthansa spiegelt die Zukunft der deutschen Tarifpolitik wider. Das uralte Schema der Aufteilung der Tariflandschaft in einzelne, unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB zusammengeschlossene Gewerkschaften, die sich die „Claims“ der einzelnen Branchen untereinander aufteilen – die DGB Gewerkschaft unterliegen zur Abgrenzung der Zuständigkeit dem Schiedsspruch des DGB (§ 16 DGB Satzung) -, wird es in Zukunft so nicht mehr geben. Neben den traditionellen Gewerkschaften, wie beispielsweise Industriegewerkschaft Metall (IG-Metall), IG-Chemie BergbauEnergie (IGBCE), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Gewerkschaft Nahrung und Genuss (INGG) usw., wird es zahlreiche weitere kleinere und größere Gewerkschaften geben. Den Anfang haben unter anderem die tariffähigen Christlichen Gewerkschaften gemacht.

Die Spartengewerkschaften – auch Funktionseliten genannt – werden in Zukunft voraussichtlich neben den traditionellen Großgewerkschaften ebenso Gewichtung erlangen. Diese schlägt sich bei Arbeitskämpfen großer und kleiner Gewerkschaften im Unternehmen oder Konzern nieder. Hinzu kommt, dass das Bundesarbeitsgericht neuerdings Unterstützungsstreiks (Sympathiearbeitskämpfe) für grundsätzlich zulässig ansieht. Das erste große Beispiel hat die deutsche Bevölkerung durch die Streiks bei der Deutschen Bahn AG erlebt. Zwar hat die Gewerkschaft der Lokomotivführer, die aus den neuen Bundesländern stammt, eine Gewerkschaftsgeschichte von mehr als einem Jahrhundert hinter sich. Gleichwohl hat sie sich aber nicht mit dem „Sagen“ der größeren Gewerkschaften zufrieden gegeben und die Bildung einer Tarifgemeinschaft im Konzern der Bahn AG abgelehnt.

In ähnlicher Form geht es aktuell bei der Lufthansa zu. Die Arbeitskämpfe werden sich kettenartig je Gewerkschaftsgruppe fortsetzen. Jede Funktionselite kann somit die Bahn, den Flugverkehr oder ein anderes Unternehmen lahm legen, wenn die Mitarbeiter in Schlüsselstellungen ihr Recht zu Streiks und Unterstützungsstreiks wahrnehmen, beispielsweise die Techniker einer Fluggesellschaft, danach die Piloten, dann die Bodenbeschäftigten, sodann das Kabinenpersonal. Wenn diese Kette geschickt gefädelt wird, ist die Lufthansa vollends erpressbar. Unbeteiligte Dritte leiden unter den Arbeitskämpfen.

Die deutsche Wirtschaft wird durch die Zersplitterung der Tariflandschaft die bisherige Ordnung der Arbeitsbedingungen zum Teil verlieren. Die Einzelnen Gewerkschaften werden sich möglicherweise in ihren Forderungen wechselseitig hochschaukeln, um Profil zu zeigen. Es wir gleichwohl noch Gewerkschaften geben – wie beispielsweise die Christlichen Gewerkschaften -, die Forderungen für ihre Mitglieder erheben und durchsetzen, jedoch nur in einem wettbewerbs- erträglichen Umfang. Einzelne tariffähige Funktionseliten von Gewerkschaften werden demgegenüber durch egoistische Streiks und Unterstützungsstreiks zur Gewinnung neuer Mitglieder die deutsche Wirtschaft zum Erliegen bringen können, falls nicht rechtzeitig Einsicht herrschen wird. Die Tariflandschaft und die Unternehmen werden in Zukunft ohne feste Friedenszeiten nicht zur Ruhe kommen. Sie werden weniger als bisher tragfähige Kalkulationsgrundlagen haben.

III. Wege aus dem Dilemma?

Das frühere in der Rechtsprechung geltende Prinzip der Tarifeinheit – nur eine einzige Gewerkschaft hat das Sagen im Betrieb und (nur) ihre Verbandstarifverträge gelten im Betrieb – wird voraussichtlich durch die Rechtsprechung aufgegeben.

Der frühere Vorsitzende des 4. Senats des BAG, Harald Schliemann, sowie die Professorin S. Kamenabrou, haben als Lösung aus diesem Dilemma u.a. vorgeschlagen, dass der Gesetzgeber durch eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes für zeitlich gleiche Friedenspflichten zuständiger tariffähiger Gewerkschaften sorgen könnte, ohne gegen die Tarifautonomie aus Artikel 9 Grundgesetz zu verstoßen.

 

IV. Ergebnis

Deutschland entfernt sich stetig weiter vom Investitionsstandort mit Anziehungskraft für das Ausland. Ausgenommen sind „die Heuschrecken“, die den lebensfähigen, noch lukrativen Teil in Deutschlands Wirtschaft ausbluten lassen.

Politik und Gesetzgebung sind zu mehr Mut aufgefordert.


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