Bundesregierung modernisiert Bilanzrecht
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf – Wirtschaft soll um Milliardensumme entlastet werden
Mit einer Reform des Bilanzrechts will die Bundesregierung den Mittelstand entlasten und Konsequenzen aus der weltweiten Finanzkrise ziehen.
Das Kabinett hat am 21.05.2008 einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit wird das Handelsgesetzbuch (HGB), nach dem vor allem nicht börsennotierte Unternehmen bilanzieren, an die internationalen Standards für Jahresabschlüsse angepasst. Die Wirtschaft soll um etwa 1,3 Mrd. Euro entlastet werden. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen noch zustimmen.
Im Einzelnen:
1) Zweckgesellschaften mit Transparenz
Kleine Kaufleute und Personengesellschaften müssen in Zukunft keine handelsrechtlichen Bilanzen mehr aufstellen.
Laut Gesetzentwurf müssen Firmen künftig im Geschäftsbericht klare Aussagen über die wirtschaftliche Situation ihrer Zweckgesellschaften machen. Märkte und Anleger dürften über Risiken nicht im Dunkeln gelassen werden.
Das HGB- Bilanzrecht soll für die große Mehrheit der Firmen eine Alternative zum internationalen gängigen IFRS- Standard bleiben.
2) Zum IFRS- Standard
Nach IFRS (International Financial Reporting Standards) erstellen rund 1000 börsennotierte Untenehmen, darunter die DAX-Konzerne, ihre Quartals- und Jahresabschlüsse. Damit sind die Ergebnisse weltweit besser vergleichbar. Mittelständler orientieren sich jedoch nicht am internationalen Kapitalmarkt, sondern sie bilanzieren nach HGB, weil ihnen IFRS zu komplex und zu teuer ist.
3) Zum Gesetzesinhalt
Die meisten neuen HGB-Vorschriften sollen erstmals für die Geschäftsjahre gelten, die 2009 beginnen. Personalgesellschaften und Kaufleute (OHG und GbR) werden von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit, wenn sie im Jahr weniger als 50.000,00 Euro Gewinn oder weniger als 500.000,00 Euro Umsatz haben. Profitieren werden auch Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) weil großzügiger definiert wird, was ein kleines, mittelgroßes oder großes Unternehmen ist.
4) Auswirkung
Rund 1600 Kapitalgesellschaften werden künftig nicht mehr al „groß“ eingestuft, sondern als „mittelgroß“. 7400 Firmen werden zur „kleinen“ Kapitalgesellschaft. Allein diese 9000 Firmen sparen laut Justizministerin Zypries mit der Reform zusammen etwa 280 Mill. Euro. Mehr an Aufwand wird auf die Firmen bei der Bilanzierung von Rückstellungen zu kommen. Künftige Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen müssen realistischer dargestellt werden. Pensionskosten, die bei großen Konzernen Milliardensummen erreichen, sollen mit einem marktgerechten Zinssatz bewertet werden.