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Samstag, 19.05.2012

ar.di

Der Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V. umfasst alle Unternehmen mit klassischen und innovativen neuen Dienstleistungen.

Der Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V. bietet ein Schutzdach für Mitgliedsunternehmen, die in der Gemeinschaft Schutz und Beratung suchen sowie Unter diesem Schutzdach stehen Unternehmen, die Mitglieder mit Tarifbindung oder Mitglieder ohne Tarifbindung im Verband sein wollen.

Für Mitglieder mit Tarifbindung (MT):    Für Mitglieder ohne Tarifbindung (OT)
Für Mitglieder mit Tarifbindung steht der Arbeitgeberverband den Gewerkschaften als starker Partner gegenüber.

Unternehmen mit Tarifbindung werden durch den Verband ar.di von Tarifverhandlungen entlastet. Ohne den Verband ar.di müssten Unternehmen allein auf sich gestellt Tarifverhandlungen mit einem in der Regel übermächtigen Tarifvertragspartner führen, wenn eine Gewerkschaft und/oder mehrere Gewerkschaften den Abschluss von Firmentarifverträgen fordern und durchsetzen. Die Unternehmen müssten nicht nur aktuell, sondern auch in Zukunft nach der Kündigung von Tarifverträgen Tarifverhandlungen führen die viel Wissen, Kraft und Zeit benötigen.

Der Arbeitgeberverband bietet seinen Mitgliedern mit Tarifbindung in erheblichem Umfang Entlastung sowie ein umfassendes „Know-How“.

Die Mitglieder mit Tarifbindung schaffen gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V. unternehmens- und spartenspezifische Tarifverträge in Form tariflicher Module. Dabei berücksichtigen sie anders als in den traditionellen Flächentarifverträge die besonderen Belange der Mitgliedunternehmen. Dies bedeutet, dass generellen Regelungen nach wie vor im Flächentarifvertrag (Verbandstarifvertrag ar.di) geregelt werden, aber unternehmensspezifische Besonderheiten mit dem Tarifvertragspartner in Abweichung vom Flächentarifvertrag durch unternehmens- und spartenspezifische Tarifmodule auf der Tarifebene vereinbart werden.

Die Mitglieder ohne Tarifbindung (OT) werden von den Verbandstarifverträgen nicht erfaßt.

Der Verband bietet den OT-Mitgliedern als Dienstleistungen Beratung, Informationen und Hilfestellung bei der Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen. Die Mitglieder nehmen am Erfahrungsaustausch teil. Dieser umfasst Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, insbesondere im Arbeitsrecht neue Gesetze oder Gesetzesvorhaben,europäische Angelegenheiten, kollektives oder individuelles Arbeitsrecht, betriebliche Altersversorgung und weitere die Mitglieder interessierende Themen.

Somit können Mitglieder mit und ohne Tarifbindung unter dem Dach des Verbandes jederzeit Wissen und Erfahrungen abrufen.

 

Aktuelles

Mittwoch, 18.04.2012 14:37

Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

Amtlicher Leitsatz:Die Altersgrenzen in § 19 Abs. 1 Satz 1 des Manteltarifvertrags Nr. 5a für das Cockpitpersonal bei...

Mittwoch, 18.04.2012 14:34

Arbeitskampf, suspendierende Betriebsstilllegung, Entgeltfortzahlung

Amtlicher Leitsatz:Eine suspendierende Betriebsstilllegung während eines Arbeitskampfes muss gegenüber Arbeitnehmern...

Mittwoch, 18.04.2012 14:18

Bewerber, Benachteiligung, Behinderung

Nichtamtliche Orientierungssätze:1. Ein Nachteil im Rahmen einer Auswahlentscheidung liegt bereits dann vor, wenn der...

Mittwoch, 18.04.2012 14:09

Arbeitsverhältnisse mit erhöhtem Schutz

Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis nach Ablauf von 6 Monaten nach der Einstellung zulässig § 90 Abs....