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Für Mitglieder mit Tarifbindung steht der Arbeitgeberverband den Gewerkschaften als starker Partner gegenüber.
Unternehmen mit Tarifbindung werden durch den Verband ar.di von Tarifverhandlungen entlastet. Ohne den Verband ar.di müssten Unternehmen allein auf sich gestellt Tarifverhandlungen mit einem in der Regel übermächtigen Tarifvertragspartner führen, wenn eine Gewerkschaft und/oder mehrere Gewerkschaften den Abschluss von Firmentarifverträgen fordern und durchsetzen. Die Unternehmen müssten nicht nur aktuell, sondern auch in Zukunft nach der Kündigung von Tarifverträgen Tarifverhandlungen führen die viel Wissen, Kraft und Zeit benötigen.
Der Arbeitgeberverband bietet seinen Mitgliedern mit Tarifbindung in erheblichem Umfang Entlastung sowie ein umfassendes „Know-How“.
Die Mitglieder mit Tarifbindung schaffen gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen (ar.di) e.V. unternehmens- und spartenspezifische Tarifverträge in Form tariflicher Module. Dabei berücksichtigen sie anders als in den traditionellen Flächentarifverträge die besonderen Belange der Mitgliedunternehmen. Dies bedeutet, dass generellen Regelungen nach wie vor im Flächentarifvertrag (Verbandstarifvertrag ar.di) geregelt werden, aber unternehmensspezifische Besonderheiten mit dem Tarifvertragspartner in Abweichung vom Flächentarifvertrag durch unternehmens- und spartenspezifische Tarifmodule auf der Tarifebene vereinbart werden.
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Die Mitglieder ohne Tarifbindung (OT) werden von den Verbandstarifverträgen nicht erfaßt.
Der Verband bietet den OT-Mitgliedern als Dienstleistungen Beratung, Informationen und Hilfestellung bei der Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen. Die Mitglieder nehmen am Erfahrungsaustausch teil. Dieser umfasst Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, insbesondere im Arbeitsrecht neue Gesetze oder Gesetzesvorhaben,europäische Angelegenheiten, kollektives oder individuelles Arbeitsrecht, betriebliche Altersversorgung und weitere die Mitglieder interessierende Themen.
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